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¡E Scooter – lo que no se les permite hacer en Gütersloh!

¡E Scooter – lo que no se les permite hacer en #Gütersloh!

  • Wo sie fahren dürfen, was verboten ist – und welche Regeln gern vergessen werden

#Gütersloh, 19. September 2026

Sie stehen auf Gehwegen, schlängeln sich durch Fußgängerzonen, fahren zu zweit, gern auch nebeneinander und gelegentlich in der falschen Richtung. Dabei sind die Regeln für E Scooter eigentlich ziemlich eindeutig. Vor allem gilt ein Grundsatz, der erstaunlich oft übersehen wird: Ein E Scooter ist kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug.

Wer damit unterwegs ist, darf deshalb keineswegs überall fahren, wo 2 Räder irgendwie hindurchpassen.

#Gehweg? No! Radweg? Si!

Der vielleicht häufigste Irrtum: E Scooter gehören grundsätzlich nicht auf den Gehweg. Auch langsames Fahren macht aus dem Roller keinen #Fußgänger. Und selbst ein ausgeschalteter Motor ändert daran nichts, solange auf dem Scooter gefahren wird.

Innerorts müssen E Scooter vorhandene Radverkehrsflächen benutzen: #Radwege, #Radfahrstreifen und #Fahrradstraßen gehören zu den vorgesehenen Verkehrsflächen. Gibt es nichts davon, geht es auf die Fahrbahn. Auch gemeinsame #Gehwege und Radwege dürfen benutzt werden; dort haben #Fußgänger allerdings #Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

Eine gewöhnliche #Fußgängerzone oder ein reiner Gehweg wird dagegen nicht dadurch zur E Scooter Strecke, dass dort Fahrräder erlaubt sind. Nach der derzeitigen Rechtslage braucht es grundsätzlich die ausdrückliche Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge. Erst ab März 2027 werden die Regeln stärker an den Radverkehr angeglichen.

Einer fährt. Nicht zwei.

Der E Scooter ist ein Einsitzer. Die Freundin vorne auf dem Trittbrett, der Kumpel hinten dran oder das #Kind zwischen den Armen: nicht erlaubt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Scooter die beiden Personen technisch problemlos bewegt. Anhänger sind ebenfalls tabu.

Hintereinander – jedenfalls noch

Auch das beliebte gemütliche Nebeneinanderrollen ist derzeit nicht vorgesehen. Wer E Scooter fährt, muss einzeln hintereinander fahren. Ebenso verboten sind freihändiges Fahren und das Anhängen an andere Fahrzeuge. Schnellerer Radverkehr muss überholen können.

Das ändert sich allerdings zum 1. März 2027 teilweise: Dann wird das Nebeneinanderfahren nach den Regeln des Radverkehrs zulässig sein, sofern dadurch niemand behindert wird.

Abbiegen? Anzeigen.

Auch der E Scooter Fahrer muss anderen mitteilen, wohin die #Reise gehen soll. Hat das #Fahrzeug #Blinker, werden sie benutzt. Hat es keine, ist die Richtungsänderung rechtzeitig und deutlich per Handzeichen anzukündigen. Das kann auf den kleinen Rädern durchaus etwas Übung verlangen. Die Alternative ist allerdings nicht, einfach überraschend links abzubiegen.

20 Kilometer pro Stunde sind Schluss

Ein in Deutschland regulär zugelassener E Scooter im Sinne der #Elektrokleinstfahrzeuge #Verordnung hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 Kilometer pro Stunde. Er benötigt eine Allgemeine oder einzelne Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette. Einfach irgendeinen vermeintlich besonders flotten Scooter im Internet kaufen, auspacken und mit 30 oder 40 km/h durch die Stadt fahren, funktioniert rechtlich also nicht.

Versicherung: Pflicht

E Scooter sind Kraftfahrzeuge und müssen haftpflichtversichert sein. Als Nachweis dient die kleine #Versicherungsplakette am Fahrzeug. Ohne Versicherungsschutz darf der Scooter nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Einen #Führerschein braucht man dagegen nicht. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Eine #Mofa #Prüfbescheinigung ist ebenfalls nicht erforderlich.

#Alkohol: eher Auto als #Fahrrad

Besonders teuer kann der Irrtum werden, der E Scooter sei nach ein paar Bier eine harmlose Alternative zum Auto. Für ihn gelten die Alkoholgrenzen für Kraftfahrzeuge.

Ab 0,5 Promille drohen die entsprechenden Konsequenzen auch ohne auffällige Fahrweise. Bereits ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegen; ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die Null Promille Regel. Wer also nach der #Kneipentour vernünftigerweise das Auto stehen lässt, sollte nicht ausgerechnet daneben einen Leih #Scooter entsperren (den es in Gütersloh sowieso nicht mehr gibt).

Das #Handy bleibt ebenfalls weg

Weil der E Scooter ein Kraftfahrzeug ist, gelten auch die entsprechenden Regeln für elektronische Geräte. Das Smartphone während der Fahrt in der Hand zu bedienen, kann 100 Euro und einen Punkt kosten. Ein Rotlichtverstoß kann je nach Umständen ebenfalls empfindlich teuer werden.

Und #parken?

Beim Abstellen gelten grundsätzlich die Parkvorschriften für Fahrräder entsprechend.

Das bedeutet allerdings nicht: quer über den Gehweg werfen und fertig. Auch abgestellte Fahrzeuge dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht unzulässig behindern. Gerade für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen können achtlos abgestellte Leihroller ein echtes Hindernis sein.

Kurz gesagt

Der E Scooter ist rechtlich weder Fahrrad noch Fußgänger mit Elektromotor. Er ist ein Kraftfahrzeug mit eigenen Regeln: mindestens 14 Jahre alt sein, zugelassenes und versichertes Fahrzeug benutzen, Radverkehrsflächen beziehungsweise Fahrbahn nutzen, Gehwege meiden, allein fahren, Verkehrsregeln beachten und Alkohol besser ganz sein lassen.

Eigentlich überschaubar.

Vielleicht wäre die wichtigste Regel deshalb gar keine juristische: Ein E Scooter darf fast überall dort fahren, wo man ihn vernünftig erwartet – nur eben nicht überall dort, wo er gerade bequem hindurchpasst.

#NOW #N #KWS #ROSA #OWL #GT #GGC #GOGREENCHALLENGE #VISITGÜTERSLOH #VISITGT #NIEWIEDERISTJETZT #MARIECHENMARKT

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