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Meinungsmarkt oder Meinungsmacht?! Systemische Risiken für die Meinungsvielfalt auf DigitalplattformenZoom Button

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Meinungsmarkt oder Meinungsmacht?! Systemische Risiken für die Meinungsvielfalt auf Digitalplattformen

#Meinungsmarkt oder #Meinungsmacht?! Systemische Risiken für die #Meinungsvielfalt auf #Digitalplattformen

#Berlin, 11. Junin 2026

Digitalplattformen öffnen das Tor zu einer großen #Inhalte #Vielfalt, einfacher #Interaktion und #Diskursmöglichkeit. All dies ist unter Vielfaltsgesichtspunkten positiv zu bewerten. Auf der anderen Seite herrscht eine erhebliche Konzentration: Die großen Digitalplattformen werden von nur wenigen Unternehmen kontrolliert. Aufgrund der Kontrolle über algorithmisch gesteuerte Auswahlsysteme und Empfehlungssysteme, einer großen Datenmacht sowie starker Finanzkraft haben diese enorme Einflussmöglichkeiten auf die Meinungsbildung. Wenn Meinungsbildung aber zunehmend in Räumen stattfindet, die von wenigen privaten Unternehmen gestaltet und kontrolliert werden, dann stellt sich die Frage nach Schutzmechanismen für die Meinungsvielfalt.

Meinungsmarkt oder Meinungsmacht?! Systemische Risiken für die Meinungsvielfalt auf Digitalplattformen

Im Rahmen des #KEK Workshops 2026 wurden vor diesem Hintergrund eine Problemanalyse vorgenommen und mögliche Handlungsoptionen erörtert. In die interdisziplinär geführte Debatte haben Experten ihre Expertise eingebracht aus den Bereichen der Kommunikationswissenschaft, um verstehen zu können, wie Meinungsbildung in digitalen Umgebungen funktioniert, der Computer Science und #Informatik, um die technischen Mechanismen zu durchdringen, welche die Informationsflüsse auf Plattformen steuern, sowie der #Medienpolitik und #Medienregulierung, um die gewonnenen Erkenntnisse in handhabbare Maßnahmen zur Vielfaltssicherung zu übersetzen. Abgerundet wurde das Bild durch Erfahrungen aus dem Bereich der Content Creation sowie durch den Blickwinkel der Plattformbetreiber.

In seiner Begrüßung stellte der KEK Vorsitzende Prof. Dr. Georgios Gounalakis klar: »Vielfaltssicherung ist und bleibt ein wichtiges Kernelement der #Demokratiesicherung«. Daraus leitete er die Kernfrage des Workshops ab: »Können die Grundannahmen zur Vielfaltssicherung, die wir für die klassischen Medien entwickelt haben, auf Digitalplattformen übertragen werden? Oder müssen wir völlig neue Konzepte entwickeln?« 

Vielfaltsgefährdungen auf Plattformen

In Ihrem Impuls zu konkreten Vielfaltsgefährdungen auf Plattformen gaben Prof. Dr. Simon Mayer, Interaction  and Communication based Systems, Institute of Computer Science, Universität Sankt Gallen, und Luka Bekavac, PHD Student, Computer Science, Universität Sankt Gallen, zunächst anhand konkreter Beispiele einen Überblick über die Entstehung von #Filterblasen. Anhand von »#Sockenpuppen« Profilen wurde im Rahmen von Social Media nachgewiesen, wie die Personalisierung im Feed bereits nach sehr kurzer Zeit dazu führt, dass Nutzer weniger Vielfalt an Informationen, Meinungen und Perspektiven sehen. Der Blick auf die Informationswelt wird auf eine kleine Blase beschränkt, die vor allem bestehende Überzeugungen bestätigt und verfestigt. Veranschaulicht wurde dabei, dass dies bereits innerhalb weniger Stunden Nutzung geschieht. Bemängelt wurde von den Wissenschaftlern der unzureichende Datenzugang, um solche und weitere Effekte valide untersuchen zu können. Ein erheblicher Teil der öffentlich sichtbaren Inhalte der Plattformen seien über offizielle Forschungskanäle nicht abrufbar, Metadaten würden weitgehend herausgefiltert.

Systemischen Risiken für die Meinungsvielfalt auf Digitalplattformen

Auf dem ersten Panel des Workshops diskutierten im Anschluss Prof. Dr. Simon Meyer, Interaction  and Communication based Systems, Institute of Computer Science, Universität Sankt Gallen, Prof. Dr. Hanna Schmid Petri, Lehrstuhl für Wissenschaftskommunikation, Universität Passau, Mitglied des Direktoriums des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation#bidt«), Clemens Pfeifer, Content Creator beim Kanal @die.juristen, und Melanie Ohnemus Springmann, »#TikTok«, Senior Government Relations & Public Policy Manager, Minor Safety & Media Policy, DACH unter der Moderation von Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin Brandenburg#mabb«) und Mitglied der #KEK.

Zunächst wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit Nutzer ihre eigenen Feed Beiträge in den Social Media und damit die Ausdehnung und Ausrichtung ihrer persönlichen Filterblase beeinflussen können – und vielleicht auch wollen. Denn letztlich ist der Feed ein Spiegelbild der Interessensgebiete des jeweiligen Nutzers und somit Ausdruck der Nutzerautonomie. Worin läge also der Gewinn, wenn Nutzer im Sinne einer Vielfaltssteigerung Inhalte eingespielt würden, die sie gar nicht interessieren? Hierdurch könnten sogar Abwehrreaktionen hervorgerufen werden, die, statt den Meinungshorizont zu erweitern, zu einer Ablehnung anderer Meinungen und in Extremfällen zur #Radikalisierung der eigenen Ansichten führen könnten.

Im Interesse der Plattformanbieter läge es, den Nutzern individuell für sie passende Angebote auszuspielen. Der Algorithmus berechne anhand einer komplexen Formel mit sehr vielen Faktoren, welche Inhalte einen Nutzer wahrscheinlich interessieren. Aus dem Blickwinkel der Inhalte Ersteller sei es dagegen nicht leicht zu erkennen, welche Faktoren bei einem Beitrag zu einer hohen Reichweite oder Interaktion führten. Der Algorithmus belohne jedenfalls jede Interaktion zu Beiträgen, unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ ausfalle. Im Ergebnis führe dies schnell zu einer Polarisierung.

Einigkeit bestand in der Runde dahingehend, dass ein vielfältiges Angebot für Nutzer grundsätzlich attraktiv und somit erstrebenswert sei. Dabei sollten sich diejenigen Faktoren, die Beiträge im Hinblick auf die Reichweite erfolgreich machen, an den Werten unserer Gesellschaft orientieren.

Vielfaltssicherung auf Plattformen

Prof. Dr. Dieter Dörr, ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht sowie Medienrecht, Universität Mainz, und ehemaliger Direktor des Mainzer Medieninstituts, unterstrich in seinem Impulsvortrag die inzwischen herausragende Bedeutung von Digitalplattformen für die Meinungsbildung. Einzelne Akteure hätten heute eine Meinungsmacht erlangt, die in der Welt der klassischen Medien unter dem medienrechtlichen Regulierungsrahmen undenkbar wäre. Darüber hinaus stehe der Diskurs in den sozialen Netzwerken aufgrund der zugrundeliegenden algorithmischen engagementbasierten Logik mehr und mehr unter dem Einfluss von extremen Meinungen, Polarisierung, bewussten Falschaussagen bis hin zu Hass und Hetze. Das verändere in erheblicher Weise den für eine Demokratie fundamentalen Prozess der Meinungsbildung und die Debattenkultur. Positionen würden inhaltlich verkürzt und zugespitzt, abwägende Meinungsäußerungen verdrängt. Dörr sieht die Grundfeste der Demokratie durch die Meinungsmacht weniger Digitalkonzerne ernsthaft bedroht und ist angesichts der bisherigen Entwicklungen wenig optimistisch, dass der Gesetzgeber zeitnah wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

Pluralität und Meinungsvielfalt oder Filterblase? Wer stellt die Weichen auf Plattformen?

In der 2. Paneldiskussion des Workshops wurden Handlungsoptionen erörtert von Nathanael Liminski, Minister für Bundesangelegenheiten und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein Westfalen und Chef der #Staatskanzlei, Heike Raab, Staatssekretärin a. D. und Vorsitzende der SPD Medienkommission, und Dr. Thorsten Schmiege, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und Präsident der Landeszentrale für Neue Medien (#BLM). Das Panel wurde von dem KEK Vorsitzenden Prof. Dr. Georgios Gounalakis moderiert.

Hinsichtlich des Spannungsfeldes von #Meinungsvielfalt und wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit wurde zunächst betont, dass Digitalplattformen nicht am Gemeinwohl orientiert, sondern auf Gewinnerzielung ausgerichtet seien. Wer aber in einem Markt Geld verdienen wolle, müsse sich dort auch an die Spielregeln halten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Vielfaltssicherung seien im Hinblick auf Digitalplattformen weiterzuentwickeln und anzupassen. Dies gelte sowohl national im Rahmen des Digitalen Medienstaatsvertrags als auch auf europäischer Ebene bei der Nachschärfung etwa des Digital Services Act (DSA).

Unzweifelhaft gebe es ein sehr vielfältiges und breites Inhalte Angebot. Entscheidend sei jedoch, was davon bei den Nutzern ankomme. Insofern sei für die Vielfaltsbeurteilung und Vielfaltssicherung sowie als Anknüpfungspunkt für etwaige Regulierungsmaßnahmen die Nutzerperspektive einzubeziehen. Bei allen diskutierten Ansätzen zur Vielfaltssicherung dürfe jedoch nicht die Schwelle zur Inhalte Kuratierung überschritten werden. Meinungsvielfalt umfasse mitunter auch unbequeme Ansichten. Es gebe diesbezüglich aber auch Grenzen: Hass und Hetze, zielgerichtete Desinformation oder etwa durch gekaufte Bots verzerrte Stimmungsbilder hätten mit schützenswerter Meinungsvielfalt nichts zu tun. Die bestehenden Herausforderungen seien groß, aber davor zu kapitulieren sei keine Option. Insofern müssten diese Schitt für Schritt angegangen werden. Der bevorstehende Digitale Medienstaatsvertrag sei als ein solcher Schritt anzusehen.

Das Programm und Eindrücke vom Workshop sind hier abrufbar.

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